Die Förderrichtlinie "Richtlinie zur Förderung von Projekten für die grenzüberschreitende Vernetzung und Entwicklung von Projektvorschlägen für Verbundvorhaben des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa" verfolgt den Zweck, deutsche Akteure dabei zu unterstützen, europäische Netzwerke auf- und auszubauen und in koordinierender Funktion gemeinsam mit europäischen Forschungspartnern Projektvorschläge für die thematischen Cluster im Bereich „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ (Pfeiler II) von Horizont Europa zu erarbeiten.
Für maximal 12 Monate können bis zu 50.000 Euro für Netzwerktreffen und Workshops, Personal sowie Reise- & Aufenthaltskosten beantragt werden.
Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Förmliche Projektanträge sind bis spätestens zu folgenden Terminen vorzulegen: 31. Januar, 31. Mai, 30. September. Der erste Einreichtermin ist der 31.05.2021, der letzte Einreichtermin ist der 30.09.2023. Es wird dringend empfohlen, zur Antragsberatung mit dem DLR Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Unterstützung von Vorhaben, die auf das Cluster 2, „Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft“ zielen. Für diesen Bereich stehen für die Einreichungsstichtage 31.05.2021 und 20.09.2021 zusätzliche Mittel zur Verfügung, damit eine größere Anzahl von Vorhaben gefördert werden kann.
Text der Förderrichtlinie, Bundesanzeiger vom 09.04.2021
Weitere Informationen