Förderung von Nachwuchsgruppen im Rahmen der Rechtsextremismus- und Rassismusforschung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt den Aufbau von Nachwuchsgruppen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland.

Menschengruppe als Miniaturfiguren

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Mit der Förderung von Nachwuchsgruppen will das BMBF die weitere Öffnung der Hochschulen für die Themen der Rechtsextremismus- und Rassismusforschung und die nachhaltige Stärkung dieser Forschungsfelder an den Hochschulen und an anderen Forschungseinrichtungen erreichen.

Im Rahmen der Forschungsförderung erhalten exzellente Postdocs und Promovierende die Möglichkeit, unterschiedliche Fragestellungen im Feld der Rechtsextremismus- oder Rassismusforschung zu bearbeiten. Hintergrund dieser Förderrichtlinie ist der von der Bundesregierung im Mai 2020 vorgelegte Abschlussbericht des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus. Unter anderem mit 89 Maßnahmen fördert die Bundesregierung dazu Forschung und Prävention, stärkt Sicherheitsbehörden, Justiz und Zivilgesellschaft und erweitert die gesetzlichen Grundlagen für den Kampf gegen Hasskriminalität. Teil des Maßnahmenpakets ist die Stärkung der Forschung zu den Themen Rechtsextremismus und Rassismus.

Die Förderrichtlinie gehört, gemeinsam mit anderen Förderaktivitäten des BMBF, zum erweiterten Themenkomplex der Radikalisierungs- und Extremismusforschung des BMBF-Rahmenprogramms „Gesellschaft verstehen - Zukunft gestalten“ (2019-2025) für die Geistes- und Sozialwissenschaften. Um die Herausforderungen von Radikalisierung und Extremismus besser zu verstehen und entgegenzutreten, hat das BMBF bereits die folgenden Förderrichtlinien veröffentlicht:

Den Bekanntmachungstext zur Förderrichtlinie „Förderung von Nachwuchsgruppen im Rahmen der Rechtsextremismus- und Rassismusforschung“ finden Sie hier:

https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/08/2021-08-16-Bekanntmachung-Rechtsextremismus.html

Skizzen für den Aufbau von Nachwuchsgruppen können bis zum 1. Dezember 2021 eingereicht werden.